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BAG-Urteil zur Zustimmung. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil verdeutlicht, dass das Zustimmungsverfahren nach MAVO ein hoch zu bewertendes Rechtsgut ist. Das oftmals angewandte einrichtungsübliche Verfahren des “Zurufes über den Flur”, kann, sollte und darf eine MAV nicht akzeptieren.
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