Prävention von Gewalt gegenüber Mitarbeitenden
Nr. 8 Leitlinie zur Prävention von Gewalt gegenüber Mitarbeitenden für die Einrichtungen des Erzbistums Berlin und für die Einrichtungen katholischer Träger im Erzbistum Berlin (gemäß Artikel 4 d Grundordnung des kirchlichen Dienstes)
- Präambel
Die unterschiedlichen Trägerunternehmen und Einrichtungen im Erzbistums Berlin sind Teil der Gesellschaft, mit ihren Krankenhäusern und Rettungsunternehmen, Jugendhilfe- sowie Altenhilfe- und Obdachloseneinrichtungen, mit ihren katholischen Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten, mit ihren Frauenverbänden, mit ihren Orden und Pfarreien. Sie wirken in die Gesellschaft hinein, geprägt durch das christliche Gottes- und Menschenbild, durch das Gebot der Nächstenliebe, das auf die Einheit in der Kirche und den Zusammenhalt in der Gesellschaft ausgerichtet ist.
Alle Dienstgeber der Trägerunternehmen und Einrichtungen im Erzbistum Berlin nehmen ihre Verantwortung für die physische, psychische und seelische Gesundheit aller Mitarbeitenden aus ihrem christlichen Selbstverständnis ernst. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind wichtige Leitungsaufgaben. Diese Leitlinie bietet übergeordnete Handlungsideen zur Prävention und zum professionellen Umgang mit physischer und psychischer Gewalt in den Einrichtungen und fördert eine Kultur des Respekts. Hierbei kommt den Führungskräften eine besondere Bedeutung zu, die durch die konsequente Anwendung der Führungsgrundsätze nach den verfassten Erwartungen der Grundordnung Artikel 4 Buchstaben c und d, wie der Leitlinie zum „Christlichen Profil katholischer Prägung für die Einrichtungen des Erzbistums Berlin und für die Einrichtungen katholischer Träger im Erzbistum Berlin (gemäß Artikel 3 Grundordnung des kirchlichen Dienstes)“ einen grundsätzlichen Beitrag für einen wertschätzenden, respektvollen und wohlwollenden Umgang zwischen Mitarbeitenden untereinander und mit Vorgesetzten schaffen. Dieser Leitgedanke wirkt positiv und deeskalierend nach außen und schafft ein friedvolles Umfeld.
Um der steigenden Konfliktrate und der Herabsetzung der Toleranzschwelle von Dritten entgegenzuwirken und den Mitarbeitenden Schutz und Handlungsmöglichkeiten zu bieten aus Gewaltsituationen herauszukommen, ist diese Leitlinie zur Prävention von Gewalt ein strategisches Instrument. Mit der Leitlinie wird die Erwartung verbunden, dass die Prävention von Gewalt operationalisiert in eigenen Handlungskonzepten der Einrichtungen mündet. Die Verantwortung für die Umsetzung dafür liegt bei der jeweiligen Leitung der einzelnen Rechtsträger in Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitervertretungen.
Einen zusätzlichen Aspekt nehmen die bereits geltenden Ordnungen für Prävention und Intervention im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene im Erzbistum Berlin in den Blick.
II. Grundsätze
Unsere Grundsätze sind
- Respektvoller Umgang Miteinander
- Null-Toleranz gegenüber Gewalt
- Verantwortung der Führungskräfte für ein sicheres Arbeitsumfeld
- Partizipation der Mitarbeitenden bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen
III. Maßnahmen
Um den unterschiedlichen Formen von Gewalt wie
- Psychischer Gewalt, wie Beleidigungen, Drohungen, Einschüchterung oder
- Physischer Gewalt, wie Schlagen, Stoßen, Festhalten oder
- Sexualisierter Gewalt, wie anzügliche Sprüche, unerwünschte Berührungen oder
- Digitaler Gewalt, wie Cyberstalking, Veröffentlichung privater Daten
zielführend begegnen zu können, sind Maßnahmen, die der Prävention, der Intervention und Nachsorge dienen, wichtig.
- Prävention
Zu den Maßnahmen der Prävention, um Gewalt vorzubeugen, zählen Schutzkonzepte und Aushänge von Leitlinien und Grundsätzen, Notfallpläne, Dokumentationspflichten und Meldewege, Schulungen zur Deeskalation, aber auch zum Selbstschutz, Benennung von Ansprechpersonen, auch nach § 13 AGG bis zu einer sicheren Raumgestaltung mit Schaffung sicherer Rückzugsorte und Notrufsysteme sowie Verbesserung von informationstechnischer Sicherheit und des Umgangs mit digitalen Medien. Sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeitende müssen für potenzielle Konfliktsituationen sensibilisiert und vorbereitet sein. Durch die Schulung von Mitarbeitenden und Deeskalationstrainings können diese Frühwarnzeichen, wie Unruhe, aggressive Sprache erkennen und im Interventionsfall entsprechend professionell und deeskalierend agieren.
- Intervention
Maßnahmen der Intervention, die ergriffen werden, um Gewalt zu beenden und die Betroffenen Mitarbeitenden zu schützen, sind ebenso unverzichtbar wie die Prävention. Hier hat eine deeskalierende, respektvolle, ruhige und bestimmte, aber auch wertschätzende Kommunikation sowie das Herausziehen aus einer Gefahrensituation durch Aufsuchen eines sicheren Rückzugsortes oder Hinzuziehen von anderen Personen Vorrang vor körperlichen Schutztechniken zur Notwehr. Der Einsatz von Notrufsystemen zur Unterstützung durch andere Mitarbeitende oder Sicherheitskräfte kann ebenfalls eine Maßnahme sein. Es ist sinnvoll konkrete Handlungsschritte in einem Interventionsleitfaden detailliert festzulegen.
- Nachsorge
Nach einer Intervention sollten betroffene Mitarbeitende zeitnah psychologische oder therapeutische Unterstützung von Fachleuten erhalten, um posttraumatische Belastungsstörungen zu verhindern.·Handelt es sich um digitale Gewalt, sind eine Prüfung der technischen Maßnahmen als auch der rechtlichen Schritte sinnvoll. Ein strukturiertes Berichtswesen mit klar festgelegten Meldewegen und Dokumentationspflichten ist für die Erfassung von Gewaltvorfällen notwendig. Durch regelmäßige Auswertungen und Analysen können Schwachstellen identifiziert werden, um Präventions- und Interventionsmaßnahmen weiterzuentwickeln.
IV. Gültigkeit und Anwendung
Diese Leitlinie zur Prävention von Gewalt gilt in allen Einrichtungen des Erzbistums Berlin und für die selbstständigen Einrichtungen katholischer Träger im Erzbistum Berlin, die die Dienstvertragsordnung (DVO bzw. AVR) anwenden. In allen diesen Einrichtungen soll diese Leitlinie in Handlungskonzepten umgesetzt werden. Diese Regelung wird für das Erzbistum Berlin und für die Einrichtungen katholischer Träger im Erzbistum Berlin in Kraft gesetzt.
Hiermit setze ich die vorbezeichnete Leitlinie zur Prävention von Gewalt gegenüber Mitarbeitenden für die Einrichtungen des Erzbistums Berlin und für die Einrichtungen katholischer Träger im Erzbistum Berlin in Kraft.
Berlin, den 11. Dezember 2025 B 01522/2025
+ Dr. Heiner Koch Erzbischof von Berlin
