AK
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) fest. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist paritätisch besetzt mit Vertretern der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Die mitarbeiterseitigen VertreterInnen werden im Wahlrhythmus der AK durch die Delegierten der MAVen im Rahmen einer Mitgliederversammlung der DiAG-MAV oder in einer Wahlversammlung, organisiert durch einen Wahlausschuss der MAV des diözesanen Caritasverbandes, gewählt.
Für die Beschäftigten im Raum des Erzbistum Berlin liegt die Zuständigkeit bestimmter Arbeitsbedingungen in der Entscheidungsgewalt der Regionalkommission Ost. In der Regionalkommission Ost sind die Beschäftigten aus dem Bereich der Caritas für das Erzbistum Berlin e.V., mit den korporativen Mitgliedern, mitarbeiterseitig durch die beiden Mitglieder:
Stephan Kliem und Ekkehard Delbrück
Neu!
Seit dem 12.12.20218 gibt es einen Infokanal der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost.
Hier wollen wir zusätzlich über Aktuelles informieren: https://t.me/rkmasost
Aktuelle Informationen zur AK und der Regionalkommission, wie auch die AK-Infos auf Bundes- und Regionalebene entnehmen Sie bitte nachfolgenden Seiten. Wir bitten Sie zu beachten, dass Sie mit dem nachfolgenden LINK die Seiten der DiAG-MAV Berlin verlassen und wir keine Verantwortung oder Haftung für die aufgesuchten Seiten und ihre Inhalte übernehmen.
Hier gehts zur AK-Mitarbeiterseite auf Bundes- und Regionalebene!