Regional-Koda NO
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes in den (Erz-)Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg hat auf der Grundlage des Artikels 7 der “Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse” und gemäß § 1 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost die Aufgabe, zwischen Dienstgebern und Mitarbeitern einvernehmliche und zur Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes einheitliche arbeitsvertragliche Regelungen zu erreichen.
Die mitarbeiterseitigen VertreterInnen werden durch die Beschäftigten aus dem verfasst-kirchlichen Bereich des Erzbistums Berlin direkt gewählt. Die Interessen der im Erzbistum Berlin beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem kirchlich-verfassten Raum vertreten derzeit:
Frau Julia Müller und Herr Thomas Ulbig
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