AVR Tarifrecht der Caritas
Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes – kurz AVR – regeln die Rechte und Pflichten der rund 560.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers in den bundesweit rund 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas. Die AVR legen die Arbeitsbedingungen verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Vergütung und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen.
Alle Regelungen der AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) beschlossen. In diesem Gremium haben Mitarbeiter und Dienstgeber gleich viele Vertreterinnen und Vertreter. Beschlüsse zur Änderung der AVR brauchen eine Dreiviertelmehrheit.
→ AVR online und kostenlos, nur für Mitarbeiter der Caritas