Grundordnung

Die Grundordnung ist als „Verfassung des kirchlichen Dienstes“ konzipiert. Sie ist die zentrale Grundlage für das katholische Arbeitsrecht und sagt, was Beschäftigte und Dienstgeber tun sollten. Das alles steht und fällt mit dem Prinzip der Dienstgemeinschaft. Alle, die in den Einrichtungen mitarbeiten, bilden zusammen eine Dienstgemeinschaft (Artikel 2 GrO).
Die AVO für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg und die AVR Caritas für den Deutschen Caritasverband beziehen sich beide auf die Grundordnung. Sie legen fest, dass die Grundordnung Bestandteil des Beschäftigungsverhältnisses ist. Die Regelung in § 3 AT wurde zum 01.01.2022 neu gefasst und in Kraft gesetzt.
Die Kirche hat das Recht, eigene Arbeitsrechtsregelungen zu schaffen. Das ist in der Verfassung festgehalten.

Bischoefliche-Erlaeuterungen-und Grundordnung-des-kirchlichen-Dienstes-22.-November-2022-2

oder auch bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)

 

 

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