Dank für Information = keine Zustimmung
BAG-Urteil zur Zustimmung. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil verdeutlicht, dass das Zustimmungsverfahren nach MAVO ein hoch zu bewertendes Rechtsgut ist. Das oftmals angewandte einrichtungsübliche Verfahren des „Zurufes über den Flur“, kann, sollte und darf eine MAV nicht akzeptieren.
Auch Dienstgebern muss spätestens seit diesem Urteil klar sein, dass ein lachser Umgang mit den Beteiligungsrechten der MAV teure Konsequenzen mit sich führen können. Des Weiteren sollte in den Einrichtungen klar und deutlich geregelt sein, wer ist Mitarbeiter und wer ist Leitender. Im hier vorgestellten Verfahren bewertet das Gericht einen Chefarzt nicht als leitenden Mitarbeiter.