Dank für Information = keine Zustimmung

BAG-Urteil zur Zustimmung. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil verdeutlicht, dass das Zustimmungsverfahren nach MAVO ein hoch zu bewertendes Rechtsgut ist. Das oftmals angewandte einrichtungsübliche Verfahren des „Zurufes über den Flur“, kann, sollte und darf eine MAV nicht akzeptieren.

Auch Dienstgebern muss spätestens seit diesem Urteil klar sein, dass ein lachser Umgang mit den Beteiligungsrechten der MAV teure Konsequenzen mit sich führen können. Des Weiteren sollte in den Einrichtungen klar und deutlich geregelt sein, wer ist Mitarbeiter und wer ist Leitender. Im hier vorgestellten Verfahren bewertet das Gericht einen Chefarzt nicht als leitenden Mitarbeiter.

Diese Webseite verwendet Cookies. Neben notwendiger Cookies, die für die Funktionsfähigkeit des Internetauftritts benötigt werden, nutzen wir – nach Ihrer Zustimmung – weitere Cookies für statistische Zwecke und die Verbesserung unseres Angebots. Die Zustimmung wird auch erteilt durch das "scrollen" und/oder "navigieren" auf unseren Seiten. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen