Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung 2026

Mitarbeitervertretungen müssen bei der SBV-Wahl 2026 insbesondere die gesetzlichen Vorgaben, Fristen, Wahlverfahren und formale Abläufe beachten, um eine rechtsgültige Wahl zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen
Die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) richten sich nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Zuständig für die Einleitung ist in der Regel die bisherige SBV; existiert noch keine SBV, können Betriebsrat, Personalrat oder mindestens drei Wahlberechtigte die Wahl organisieren

Wahlberechtigte und Wählbare

  • Aktives Wahlrecht: Alle Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Betrieb.
  • Achtung: In Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind auch, die dort betreuten und zur Arbeit angeleiteten Menschen aktiv wie passiv wahlberechtigt! Weitere Informationen für diesen speziellen Fall finden Sie: Hier.
  • Passives Wahlrecht: Alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten ab 18 Jahren, die mindestens sechs Monate im Betrieb sind und keine gesetzlichen Ausschlussgründe haben.
  • Es ist nicht erforderlich, dass die Kandidaten selbst schwerbehindert sind.

Zeitlicher Ablauf

  • Wahlzeitraum: 1. Oktober bis 30. November 2026
  • Vorbereitung: Wahlvorstand bestellen, Wählerliste erstellen, Wahlverfahren bestimmen (vereinfachtes oder förmliches Verfahren)
  • Wahlausschreiben: Fristgerecht aushängen, Wahlvorschläge sammeln und prüfen.
  • Wahlhandlung: Persönliche Stimmabgabe oder Briefwahl, Auszählung öffentlich durchführen, Wahlergebnis dokumentieren.
  • Konstituierung: Gewählte SBV-Mitglieder wählen Vorsitz und Stellvertretung; Wahlvorstand Aufgabe endet

Verfahren

  • Vereinfachtes Wahlverfahren: Bis 50 Wahlberechtigte, direkt in einer Wahlversammlung, optional digital mit anschließender Briefwahl
  • Förmliches Wahlverfahren: Ab 50 Wahlberechtigte oder räumlich weit verteilte Betriebsbereiche; Wahlvorstand bereitet schriftliche Stimmabgabe vor

Checkliste für den Wahlvorstand

  • Bestellung des Wahlvorstands
  • Schulung des Wahlvorstands
  • Erstellung und Abgleich der Wählerliste
  • Wahlbekanntmachung fristgerecht erlassen
  • Prüfung der Wahlvorschläge
  • Bereitstellung von Briefwahlunterlagen
  • Durchführung der Wahl und öffentliche Auszählung
  • Benachrichtigung der Gewählten
  • Einberufung der konstituierenden Sitzung

Besondere Hinweise

  • Fristen müssen genau eingehalten werden, Fehler können zur Anfechtung oder Nichtigerklärung der Wahl führen.
  • Datenschutz und Barrierefreiheit müssen eingeschlossen werden, insbesondere bei digitalen Wahlverfahren
  • Betriebe mit weniger als fünf schwerbehinderten Beschäftigten können zur Wahl mit anderen Betrieben zusammengefasst werden

Fazit
Eine sorgfältige Planung und genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind für eine rechtssichere SBV-Wahl unerlässlich. Schulungsangebote, Checklisten und digitale Wegweiser unterstützen Betriebsräte bei der korrekten Durchführung und vermeiden formale Fehler.

Weiterführende Unterstützung
Mitarbeitervertretungen können sich auch an Fachstellen wie Integrationsämter, LWL oder BIH wenden, um Seminare oder digitale Tools zur SBV-Wahl zu nutzen. Auch steht den MAVen eine Arbeitshilfe der DiAG-MAV Freiburg zur Verfügung. Darüber hinaus empfehlen wir diese Broschüre zu den SBV-Wahlen oder den Leitfaden für Wahlvorstände.