Teilzeittätigkeit und Überstundenzulage

BAG stellt Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei fehlender Berücksichtigung von Überstundenzulagen fest, wenn diese erst berücksichtigt werden, sobald der Stundenumfang einer Vollzeitstelle erreicht wird.

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen – Das Bundesarbeitsgericht