Erzieher erhalten später mehr Geld

Der Beschluss!

Die Regionalkommission Ost fasst folgenden Beschluss:

Der Beschluss der Bundeskommission zur Neuregelung des Sozial- und Erziehungsdienstes vom 10. Dezember 2015 wird für den Bereich der Regionalkommission Ost mit der Maßgabe übernommen, dass alle dort in Eurobeträgen genannten Werte in den Entgelttabellen

a) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet Ost (Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten sind, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 92 zu den Mittleren Werten,

b) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet West (Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten sind, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 96 zu den Mittleren Werten,

c) für den Tarifgebereich RK Ost-Tarifgebiet Ost (Mitarbeiter in Kindertagesstätten, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 94 zu den Mittleren Werten,

d) für den Tarifbereich RK Ost-Tarifgebiet West (Mitarbeiter in Kindertagesstätten, nach § 22 SGB VIII) mit einem Prozentsatz von 98 zu den Mittleren Werten

als neue Vergütungshöhe festgesetzt werden. Der Beschluss tritt zum 01.08.2016 in Kraft.

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