Massenentlassungsanzeige nach aktueller BAG-Rechtsprechung
| Wichtiges Urteil und Kriterium für die MAV in Verfahren nach § 30a MAVO | |
| Das BAG hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, zu welchem Zeitpunkt die Anzeige der Massenentlassung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen muss. Das BAG urteile, die Anzeige muss schon vor Ausspruch der Kündigungen erfolgen. Formale Fehler führen bereits zur Unwirksamkeit der Kündigungen. BAG, Urteil vom 01.04.2026, 6 AZR 157/22 und Urteil vom 01.04.2026, 6 AZR 152/22
Daraus ergibt sich die berechtigte Frage der MAV, im Rahmen der Anhörung, ob und wann die Anzeige des Dienstgebers an die Bundesagentur f. Arbeit ging. |
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