Stellenausschreibung mitbestimmungspflichtig? Wir haben nunmehr mehrfach Zustimmungsverfahren wegen Einstellung und Anstellung durchgeführt und mussten feststellen, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen auf eine Stellenausschreibung des Dienstgebers reagiert haben. Von Stellenausschreibungen haben wir jedoch nie etwas mitbekommen. Ist das so richtig?

Es besteht zwischen MAV und Dienstgeber entsprechend § 27 MAVO eine Informationspflicht. In Absatz 2 von § 27 MAVO ist eindeutig geregelt, dass der Dienstgeber die MAV über Stellenausschreibungen informieren muss. Aus den Kommentierungen und Urteilen ist zu entnehmen, dass diese Informationen erfolgen müssen, bevor es zur Ausschreibung kommt damit die möglichen Kommentierungen oder Äußerungen der MAV noch Auswirkungen auf die Entscheidung des Dienstgebers haben können.

Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie den Dienstgeber bzw. die PDL davon in Kenntnis setzen, dass zukünftig die MAV rechtzeitig über Stellenausschreibungen informiert wird und dies auch nicht im Rahmen von Dienstsitzungen erfolgt. Sollte sich die PDL weigern bzw. weitere Ausschreibungen durchführen ohne, dass die MAV rechtszeitig in Kenntnis gesetzt wird, haben Sie als MAV die Möglichkeit der Klage aufgrund von Rechtsverletzung.

Ein wichtiger Augenmerk im Rahmen der Information zu einer möglichen Ausschreibung ist sicherlich das Vorhanden sein von Stundenauftockungsbedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen in der Einrichtung.

 

 



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