MAV und Ersatzmitglied
Der Betriebsratsvorsitzende muss kein Ersatzmitglied laden, wenn er erst am Tag der Sitzung von der Verhinderung eines Mitglieds erfährt: BAG, Urteil vom 20.05.2025, 1 AZR 35/24, im Regelfall ist eine Einladung am selben Tag nicht mehr zumutbar. Bewertet man dieses Urteil aus dem Blickwinkel der MAVO, so muss ein Ersatzmitglied ebenfalls nicht, nach der plötzlichen Feststellung einer zeitweisen Verhinderung, in die laufende Sitzung geladen werden.
