Massenentlassungsanzeige nach aktueller BAG-Rechtsprechung

Wichtiges Urteil und Kriterium für die MAV in Verfahren nach § 30a MAVO
Das BAG hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, zu welchem Zeitpunkt die Anzeige der Massenentlassung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen muss. Das BAG urteile, die Anzeige muss schon vor Aus­spruch der Kündi­gun­gen er­folgen. For­ma­le Feh­ler führen bereits zur Un­wirk­sam­keit der Kündi­gun­gen. BAG, Ur­teil vom 01.04.2026, 6 AZR 157/22 und Ur­teil vom 01.04.2026, 6 AZR 152/22

Daraus ergibt sich die berechtigte Frage der MAV, im Rahmen der Anhörung, ob und wann die Anzeige des Dienstgebers an die Bundesagentur f. Arbeit ging.