
AK
Die „Arbeitsrechtliche Kommission“ (AK) legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) fest. Sie ist paritätisch besetzt mit Vertretern der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Die mitarbeiterseitigen VertreterInnen (ak.mas) werden im Wahlrhythmus der AK durch die Delegierten der MAVen im Rahmen einer Mitgliederversammlung der DiAG-MAV oder in einer Wahlversammlung gewählt. Verantwortlich für die Organisation der Wahlen zur ak.mas im Erzbistum Berlin, ist die MAV des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. es sei denn, der Erzbischof entscheidet eine andere Zusammensetzung des Wahlausschusses per Dekret.
Für die Beschäftigten im Raum des Erzbistums Berlin liegt die Zuständigkeit bestimmter Arbeitsbedingungen in der Entscheidungsgewalt der Regionalkommission Ost. In der Regionalkommission Ost sind die Beschäftigten aus dem Bereich der Caritas für das Erzbistum Berlin e.V., wie auch die Mitarbeitenden der korporativen Mitgliedern des Caritasverbandes, durch die beiden Mitglieder:

Stephan Kliem (ak.mas auf Bundesebene) und
Björn Rautenberg (ak.mas auf Regionalebene), vertreten.
Seit dem 12.12.20218 gibt es einen Infokanal der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost.
Hier wollen wir zusätzlich über Aktuelles informieren: https://t.me/rkmasost
Aktuelle Informationen zur AK und der Regionalkommission, wie auch die AK-Infos auf Bundes- und Regionalebene entnehmen Sie bitte nachfolgenden Seiten. Wir bitten Sie zu beachten, dass Sie mit dem nachfolgenden LINK die Seiten der DiAG-MAV Berlin verlassen und wir keine Verantwortung oder Haftung für die aufgesuchten Seiten und ihre Inhalte übernehmen. Hier gehts zur AK-Mitarbeiterseite auf Bundes- und Regionalebene!


