Regelwerke
Der Dienst in der Kirche, als angestellter Mitarbeiter, bassiert auf weiteren Regelungen, als die im weltlichen Arbeitsbereich bekannten Gesetzen, Normen und Ordnungen. Der Grund hierfür liegt im besonderem, grundgesetzlich geschütztem, Recht der Kirche, ihre eigenen Angelegeheiten selber regeln zu können. Entgegen der geschichtlichen Entwicklung der Mitbestimmung durch die Organisation der Arbeiternehmer in Gewerkschaften, als Kontra zum Kapital (Zweiter Weg), entwickelte sich im kirchlichen Raum das theologische bassierende Modell der Gemeinschaft, in der alle Tätigen in der Kirche gemeinsam am Werke Gottes teilhaben und im Rahmen ihrer Talente und Funktionen gemeinschaftlich wirken. Daraus resultierte, dass innerhalb einer solchen Gemeinschaft eine Modell des “Zweiten Weges” nicht zu integrieren ist. Da jedoch eine einseitiges Bestimmen der Arbeitsbedingungen (Erster Weg) nicht mehr zeitgemäß für das junge Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland war, entwickelte sich die Beteiligung aller an den Rahmenbedingungen des kirchlichen Dienstes in Form des so genannten “Dritten Weg”.

