In unserem Krankenhaus gibt es derzeit eine Meinungsverschiedenheit zwischen uns als MAV und dem Dienstgeber bezüglich der Frage, ab wann die Arbeitszeit für den Mitarbeiter beginnt. Der Dienstgeber berechnet den Arbeitsbeginn ab dem Eintreffen des Mitarbeiters auf seiner Station und das, obwohl wir einen separaten Umkleideraum im Keller für alle Mitarbeiter haben in dem wir die Privatkleidung gegen Dienstkleidung wechseln.

Nach Abs. 9 beginnt und endet die Ar¬beitszeit an der Arbeitsstelle, bei wechselnder Arbeits-stelle an der jeweils vorge¬sehenen Arbeitsstelle. Zentraler Begriff ist die Arbeitsstelle. Sie ist nach der aus¬drücklichen Definition in der Klammer ein Verwaltungs- oder Betriebsbereich in einem Gebäude oder Gebäudeteil, in dem der Mitarbeiter arbeitet.

Bei stationären Einrichtungen beginnt die Arbeitszeit mit Betreten des Bereichs, in dem der Arbeitsplatz des Mitarbeiters untergebracht ist und endet bei dessen Verlassen. Die Arbeits-stelle ist damit nicht identisch mit der Einrichtung als Gan¬ze oder einem Einrichtungsteil, aber auch nicht mit dem jeweils konkreten Ar¬beitsplatz des Mitarbeiters. Sie wird als räumliche Einheit durch eine Organisati¬onsentscheidung des Dienstgebers festgelegt. (BAG, Urteil vom 28.7.1994-6 AZR 220/94, ZTR 1995, 69.)
Beispiele: Arbeitsstellen sind für Pflegekräfte in einem Krankenhaus oder Altenheim regel-mäßig der räumliche Bereich der jeweiligen Station oder des jeweiligen Wohnbereichs, im Übrigen der Laborbereich, die Werkstatt, die Verwaltungsabteilung.

Ist der Mitarbeiter jedoch verpflichtet, in der Einrichtung eine bestimmte Dienst- oder Schutzkleidung anzuziehen, zählt die Zeit des Umkleidens sowie eine Wegezeit vom Umkleideraum zur Arbeitsstelle und zurück als Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beginnt dann im Umkleideraum. (BAG, Urteil vom 28.7.1994-6 AZR 220/94, ZTR 1995, 69.)
Das Duschen nach der Arbeit gehört dagegen nicht zur Arbeitszeit.

Daraus resultiert: Die Arbeitszeit beginnt für die Mitarbeiter Ihrer Einrichtung mit dem Um-kleiden in die ordnungsgemäße Klinikkleidung. Dies gilt auch für die Mitarbeiter, die sich im OP-Bereich nochmals umkleiden müssen.



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