Ist eine Vertragsverlängerung eines befristeten Vertrages mitbestimmungspflichtig?

Die Einstellung und Anstellung von Mitarbeitern bedarf der Zustimmung der MAV (§ 34 MAVO). Dies gilt auch für Verlängerungen von befristeten Dienstverträgen. Mit der Benennung einer bestimmten Frist in einem Dienstvertrag bezüglich des Endes des Vertragsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen die Laufzeit des Vertrages vereinbart worden. Erfolgt während der Laufzeit des Vertrages ein Angebot einer Weiterbeschäftigung so entsteht bei einer beidseitigen positiven Willensbekundung ein neuer Dienstvertrag. Dieser ist entsprechend § 34 MAVO zustimmungspflichtig.
Ich empfehle der MAV den Dienstgeber darauf aufmerksam zu machen und anzukündigen, dass wenn er nochmals gegen dieses Recht verstößt, die MAV eine Klage beim Arbeitsgericht erheben wird, die zum Ziel hat, dass die Beschäftigte mit sofortiger Wirkung von der Arbeitspflicht solange befreit wird, bis das ordnungsgemäße Verfahren vollzogen wurde. Damit verbunden zahlt der Dienstgeber die Entlohnung der beschäftigten Person ohne, dass diese eine Arbeitsleistung erbringen muss.



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