Bei uns hat sich eine Mitarbeiterin beschwert, dass ihr Urlaubsantrag mehrfach abgelehnt wurde Urlaubsplanung, haben wir eine Möglichkeit unsere Kollegin zu unterstützen?

Entsprechend § 36 (1) Nr.: 2 sind Richtlinien der Urlaubsplanung mitbestimmungspflichtig. Hierbei geht es darum wie werden die unterschiedlichen Urlaubswünsche der Mitarbeiter und die betrieblichen Belange organisiert und strukturiert. Wann sind die Urlaubswünsche zu melden, wie wird bezüglich der Genehmigung der Wünsche verfahren, wie werden abgelehnte Urlaubswünsche behandelt usw..

Dass ein Urlaubsantrag eines Mitarbeiters mehrfach nicht angenommen wurde, deutet auf ein Willkürverhalten des Annahmepflichtigen hin und ist meines Erachtens ein Verstoß gegen den § 26 MAVO.  Entsprechend § 26 MAVO haben Dienstgeber und MAV darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter der Einrichtung nach Recht und Billigkeit behandelt werden.   

Ich empfehle der PDL und der Geschäftsführung mitzuteilen, dass die Richtlinien zur Urlaubsplanung mitbestimmungspflichtig sind. Sie als MAV stellen entsprechend § 37 MAVO einen Antrag an den Dienstgeber, gemeinsam Richtlinien zur Urlaubsplanung zu erstellen und diese dann in einer Dienstvereinbarung entsprechend § 38 (1) Nr.: 2 festzulegen. Diese Vereinbarung ist dann für alle AVR Mitarbeiter verbindlich.



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