Änderung sachgrundlose Befristung
Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen ohne Sachgrund für die Dauer von bis zu 14 Monaten abgeschlossen werden.
Bis zu dieser Gesamtdauer ist eine einmalige Fristverlängerung statthaft. Ordentliche Kündigungen möglich. Regelung zum 01.03.2022 in Kraft gesetz.