Einheitlicher Wahlzeitraum 2021 auf kommendes Jahr verschoben. Inkraftsetzung Amtsblatt März.
Einheitlicher Wahlzeitraum 2021 auf kommendes Jahr verschoben. Inkraftsetzung Amtsblatt März.
Einheitlicher Wahlzeitraum wird von 2021 (März bis Juni) auf das Jahr 2022 verschoben. Näheres wird den Mitarbeitervertretungen mitgeteilt. Gesetz zur Verschiebung des einheitlichen Wahlzeitraums soll im Amtsbaltt des Erzbistums Berlin, März 2021 veröffentlicht werden.