Instanzen (Kollektivrecht)

Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht (GKAG)

Die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) für das Erzbistum Berlin (KAGO) wurde in der Beilage zum Amtsblatt, 07/2005 für das Erzbistum Berlin veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Mit Datum vom 1. Juni 2010 hat der Erzbischof von Berlin, Herr Kardinal Georg Sterzinsky, die von der Bischofskonferenz novellierte Fassung  der KAGO veröffentlicht und in Kraft gesetzt und somit die vorherige Norm außer Kraft gesetzt.
Das kirchliche Arbeitsgericht ist eine kollektivrechtliche Instanz und dient der Rechtsklärung aus dem Bereich der MAVO oder bei Streitigkeiten der Regionalen KODAen auf dem Gebiet des Gerichts. Das Gericht kann nicht als Klärungsstelle bei individualarbeitsrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden. Bei Streitigkeiten die sich aus dem Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag ergeben, bleibt auch weiterhin nur der Weg zu den (weltlichen) Arbeitsgerichten. Die (Erz)Bischöfe der (Erz)Bistümer Hamburg, Berlin, Görlitz, Magdeburg, Dresden, Erfurt, Hildesheim, Osnabrück und Münster (Zuständig für das Offizialat Vechta) haben sich auf die Einrichtung eines gemeinsamen Kirchliches Arbeitsgerichtes geeinigt.

Hat eine MAV Rechtsstreitigkeiten mit ihrem Dienstgeber, so kann sie das Kirchliche Arbeitsgericht anrufen.

Die Rechtsgrundlage für die Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht sind der Kirchlichen Arbeitsgerichts Ordnung (KAGO) zu entnehmen!

Gerichtssitz

Die Geschäftsstelle (Gerichtskanzlei) ist dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Hamburg angegliedert. Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht in der “Erster Instanz” in Hamburg, ist erreichbar unter der Anschrift:

Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht in Hamburg
Geschäftsstelle
Frau Tanja Korsten
Am Mariendom 4
20099 Hamburg
Telefon: 040/24 877-212
Telefax: 040/24 877-281

VorsitzBeisitzende MitarbeiterseiteBeisitzende Dienstgeberseite
Frau Roswitha Stöcke MuhlackHerr W. BürderFrau H- Elstner
Frau Britta Kriesten (Stellv.)Herr P. FeistelHerr Dr. M. Güttler
Herr O. HöltersHerr T. Lubkowitz
Herr B. KerstingHerr W. Negwer
Herr N. FlixHerr C. Rink
Herr S. SchweerHerr Dr. T. Willmann

Einigungsstelle

Bestehen Regelungsstreitigkeiten zwischen MAV und ihrem Dienstgeber, so kann die Einigungsstelle angerufen werden.
Eine Regelungsstreitigkeit liegt vor:

Bei Streitigkeiten “Über die Freistellung eine Mitglieds der Mitarbeitervertretung (§ 15 Abs. 5 MAVO)
Bei Streitigkeiten im Falle der Ablehnung von Anträgen der Mitarbeitervertretung (§ 37 Abs. 3 MAVO)

Sitz der Einigungsstelle

Die Geschäftsstelle der Einigungsstelle nach MAVO ist dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Berlin angegliedert.
Die Einigungsstelle ist erreichbar unter der Anschrift:

Einigungsstelle im Erzbistum Berlin
– Geschäftsstelle –
Niederwallstr. 8-9
10117 Berlin

Verfahrenshinweise: Verfahren Einigungsstelle 2018

VorsitzBeisitzende MitarbeiterseiteBeisitzende Dienstgeberseite
Herr Michael Groepper
Frau Marion Averkamp
Herr Robert Gerke
Herr Stephan Kliem

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